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Meiner Steuererklärung sehe ich entspannt entgegen.

Beratungs­leistungen für Privatpersonen

Sparen Sie Zeit und Nerven!

Wir unterstützen Sie bei der privaten Steuererklärung und stellen sicher, dass Ihre individuellen Steueroptimierungspotentiale voll ausgeschöpft werden. Für einen klaren Blick aufs Ganze, beraten wir Sie zudem kompetent zu den steuerlichen Aspekten Ihrer Vorsorge- und Vermögensplanung.

Steuerberatung für Privatpersonen im Überblick:

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Einkommenssteuererklärungen

Stets persönlich und engagiert stehen wir Ihnen auch für komplexe Einkommenssteuererklärungen mit individuellem Beratungsbedarf zur Verfügung. Ob Unternehmer, Vermieter, Kapitalanleger, Gesellschafter oder Geschäftsführer – wir schöpfen alle rechtlich möglichen Gestaltungsspielräume aus und treten für Sie gegenüber dem Finanzamt auf.

Wahlweise auch vor Ort, zeigen wir Ihnen Lösungen auf, wie Sie konsequent und nachhaltig Ihr Steueraufkommen senken.

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Steuererklärungen für Arbeitnehmer

Steuererklärungen gehören zur lästigen Pflicht, die Zeit und Nerven raubt. Kein Wunder, da regelmäßige Gesetzesänderungen einen zuverlässigen Überblick erschweren.

Wir helfen Steuersparpotentiale voll auszuschöpfen und sorgen für eine maximale Entlastung bei der Erledigung  Ihrer Steuerpflichten.

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Vorsorge- und Vermögensplanung

Die optimale Ausrichtung Ihrer Vorsorge- und Vermögensplanung erfordert eine weitsichtige Strategie, die insbesondere durch steuerliche Aspekte beeinflusst wird. Wir unterstützen Sie mit Modellrechnungen, einer detaillierten Steuerplanung und -koordination.

Wir beraten verständlich und geben Ihnen konkret umsetzbare Handlungsempfehlungen.

Ergänzende Informationen zu unseren Leistungen:

Als Privatperson profitieren Sie neben der Erledigung lästiger Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt auch von unseren Beratungsleistungen.

Ihre Steuerberater Robert Schlett in Rheinbach:

  • Steuerplanung, Steuergestaltung und Optimierung von Steuersätzen
  • Steuerbescheide prüfen und Einlegen von Rechtsmitteln
  • Steuerliche Auswirkungen der Altersvorsorge (privat / betrieblich)
  • Beratung zu:
    • Schenken und Erben
    • Steuersparmodellen
    • private Vermögensplanung
    • Wohnsitzverlagerung

Privatpersonen unserer Kanzlei freuen sich seit mehr als 20 Jahren über regelmäßig hohe Steuererstattungen sowie die komfortable Entlastung bei ihren steuerlichen Erklärungspflichten. Dass sich das lohnt, zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes:

Über 88% der steuerpflichtigen Angestellten, Arbeiter und Beamten erhalten nach einer Steuererklärung eine Steuerrückerstattung. Im Durchschnitt gibt es 823 Euro zurück, fanden die Statistiker heraus.

Versicherer und Immobilenverkäufer werben häufig mit der Erwartung hoher Steuerersparnisse. Unter steuerlichen Gesichtspunkten lohnt es sich, Angebote konkret im Kontext der eigenen Verhältnisse zu durchleuchten.

Ihre Steuerberater Robert Schlett in Rheinbach:

  • Riester-Rente, Rürup-Rente & Co.
  • Beratung zur Immobilienanlage
  • Rentabilitätsberechnung

Wir analysieren Angebote, führen Belastungsvergleiche durch und prüfen mögliche Refinanzierungseffekte durch die Steuerersparnis sowie Auswirkungen auf eine nachgelagerte Besteuerung von Altersbezügen. Gemeinsam besprechen wir ausführlich und verständlich die Ergebnisse unserer Analysen und Modellrechnungen.

Das Privatvermögen zu halten und zu mehren setzt Strategie und Planung voraus. Im Bereich der privaten Vermögensverwaltung unterstützt Sie unsere Kanzlei dabei, festzustellen wo Sie finanziell stehen und wie sich Ihr Vermögen unter den verschiedensten Annahmen entwickeln wird.

Ihre Steuerberater Robert Schlett in Rheinbach:

Beratung zum Immobilienkauf

  • Rentabilitätsbeurteilung für den Kauf von privaten Immobilien
  • Beratung und Modellrechnungen bei Immobilieninvestitionen hinsichtlich der Faktoren Liquidität, Steuer- und Vermögensentwicklung unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsalternativen
  • Erstellung aussagekräftiger Unterlagen für das Bankgespräch

Erben und Schenken

  • Erfassung und Berechnung der Erbschaftssteuer unter Berücksichtigung von:
    • Verschonungsregelungen für Unternehmen und Grundstücke
    • Schenkungen der letzten 10 Jahre
    • Freibeträge
    • Tarif- und Ermäßigungsvorschriften
  • Erfassung und Berechnung der Schenkungssteuer
  • Bewertung von Grundbesitz
  • Bewertung von Betriebsanteilen
  • Erstellung von Auswertungen

Beratung zur Vermögensnachfolge

  • Prüfung, Modellrechnungen und Bewertung der verschiedenen Möglichkeiten des Vermögensübergangs
  • Steueroptimierte Gestaltung, um Vermögenswerte auf die nächste Generation zu übertragen
  • Erstellung eines abschließenden Gutachtens
  • Erstellung von Gesprächsunterlagen für den Notar

Häufige Fragen unserer Mandanten:

Lohnt sich ein Steuerberater für Privatpersonen?
In einem kostenlosen Informationsgespräch besprechen wir ausführlich Ihre Steuersituation und die Kosten unserer Leistungen. Die Frage, ob sich ein Steuerberater für Privatpersonen lohnt, kann in den meisten Fällen eindeutig bejaht werden. Die durchschnittliche Steuererstattung eines Arbeitnehmers ist zumeist deutlich höher, als das vom Steuerberater zu berechnende Honorar.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung einreichen?

Das kommt darauf an, welche Einkünfte Sie beziehen oder ob Sie z. B. eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Jeder, der kein Arbeitnehmer ist und ein zu versteuerndes Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages hat (ab VZ 2015: 8.472 EUR, ab VZ 2016: 8.652 EUR)
  • Arbeitnehmer, die einen Freibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen haben
  • Arbeitnehmer, die Nebeneinkünfte von mehr als 410 EUR im Jahr erzielen
  • Ehegatten, die die Steuerklassenkombination III / V nutzen
  • Arbeitnehmer, die eine zweite Lohnsteuerkarte nutzen
  • Arbeitnehmer, die im Jahr mehr als 410 EUR Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I oder II, Krankengeld, Kurzarbeitergeld) bezogen haben
Bis wann muss eine Steuererklärung eingereicht werden?

Einkommensteuer-, Körperschaft-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen grundsätzlich bis zum 31.05. des Folgejahres. Wenn Sie von uns vertreten werden verlängert sich diese Frist auf den 31.12. des Folgejahres. Für alle anderen Steuerarten fragen Sie uns bitte per Email oder Telefon.

Wie berechnen sich die Leistungen eines Steuerberaters?

Grundsätzlich rechnen wir nach der vom Gesetzgeber vorgesehenen Steuerberatergebührenverordnung ab. Steuerberatungsgebühren sind in der Vergütungsverordnung für Steuerberater geregelt.  Die konkrete Gebühr wird über die festgelegte Grundgebühr x individuellem Faktor bestimmt. Der individuelle Faktor richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der durchzuführenden Tätigkeiten. Nach einem unverbindlichen Informationsgespräch erhalten Sie Ihr persönliches Angebot, welches transparent alle Leistungen und Gebühren ausweist.

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Telefonnummer

02226 – 91 26 60



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