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Ein Steuerpflichtiger kann unter bestimmten Voraussetzungen für die zukünftige Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einen den Gewinn mindernden Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen. Bei einer Personengesellschaft tritt an die Stelle des Steuerpflichtigen die Gesellschaft.